Insolvenz in Eigenverwaltung: am Ruder bleiben.

Der französische Publizist Jean-Louis Servan-Schreiber meinte einmal:  „Für den Unternehmer ist der Markt wie das Meer: voller Risiken.“  Spätestens seit der Finanzkrise 2008 hat sich  gezeigt, dass auch der umsichtige und besonnene Unternehmer durch äußere Umstände, etwa wegbrechende Aufträge oder die Insolvenz eines großen Kunden, unverschuldet mit seinem Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten kann.Können die geänderten Markteinflüsse dann nicht kurzfristig beseitigt oder das Unternehmen auf die geänderten Rahmenbedingungen umgestellt werden, bleibt nur noch die Möglichkeit einen gerichtlichen Weg der Sanierung des Unternehmens einzuschlagen.

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Eigenverwaltungsverfahren eine Möglichkeit geschaffen, die es dem Unternehmer ermöglicht, sich in eigener Regie zu sanieren. Im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren wird dem Unternehmer dabei kein Insolvenzverwalter vorgesetzt, der die Geschäftsleitung übernimmt, sondern er bleibt eigenverantwortlich tätig. Trotz prominenter Beispiele von Unternehmen, die in Eigenverwaltung saniert wurden, sind Bedingungen und Ablauf eines Eigenverwaltungsverfahrens bei vielen Unternehmern noch unbekannt. Wir stellen Ihnen das Verfahren deshalb kurz vor und zeigen auf, wie wir dabei unterstützen.

Was ist Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung ist nach den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung  ein besonderes gerichtliches Verfahren zur Schuldenbereinigung: Das Eigenverwaltungsverfahren soll dabei insbesondere Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich eigenverantwortlich zu sanieren und zu entschulden. Im Gegensatz zum „normalen“ Insolvenzverfahren bleibt der Unternehmer bzw. Geschäftsführer selbst über sein Unternehmen verfügungsberechtigt. Alle operativen Entscheidungen werden weiter durch den Unternehmer selbst getroffen. Dieser kann auch den Sanierungsprozess selbst gestalten. Er bleibt somit Herr im eigenen Haus. Dem Unternehmen wird lediglich ein gerichtlich bestellter Sachwalter zur Seite gestellt, welcher jedoch nur eine Überwachungsfunktion hat.

Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das Wissen des Unternehmers über seinen eigenen Betrieb zur Sanierung zu nutzen, anstatt einen eventuell branchenfremden Insolvenzverwalter einzusetzen. Dem Unternehmen stehen auch im Eigenverwaltungsverfahren die Sanierungsinstrumente des Insolvenzrechts zur Verfügung, etwa die Möglichkeit, negative langfristige Vertragsverhältnisse schnell zu beenden, unter einfacheren Rahmenbedingungen Personalanpassungen durchzuführen oder das Instrument des Insolvenzgeldes zu nutzen. Insbesondere ist es auch möglich, über einen Insolvenzplan einen gerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern zu erreichen und so einen Schuldenerlass herbeizuführen. So kann die Eigenverwaltung als Sanierungsmittel zum Erhalt des Unternehmens beitragen.

Das können wir für Sie in der Eigenverwaltung tun

In einem Eigenverwaltungsverfahren ist das Vertrauen von Kunden und Lieferanten in das Unternehmen und seine Aussichten auf Sanierung essenziell: Ein schlüssiges Konzept im Zusammenspiel mit einer aussagekräftigen Planungsrechnung, welche bestenfalls durch fachkundige Dritte erstellt wurde, ist hierfür Grundvoraussetzung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die hierfür nötigen Schritte zu konzipieren und umzusetzen.

Ferner sind im Verfahren zahlreiche, rechtlich komplexe Fragestellungen zu beachten, zum Beispiel zu Themen wie Sozialversicherung und Steuerrecht, die nur ein erfahrener Experte im Sanierungsrecht beurteilen und überblicken kann. Auch hier können wir mit unserer Expertise entscheidend zum Gelingen einer Insolvenz in Eigenverwaltung beitragen.

Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist regelmäßig die Entschuldung und Sanierung, um den Erhalt des Unternehmens sicherzustellen. Meist wird dies über einen gerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern mittels eines Insolvenzplanes erreicht. Der Schuldenerlass über den Insolvenzplan ist also entscheidend für die Entschuldung des Unternehmens. Auch wenn im Insolvenzplan nicht alle Gläubiger dem Plan zustimmen müssen, ist es doch notwendig, die Mehrheit der Gläubiger von dem Insolvenzplan zu überzeugen. Hier kommen wir als Berater ins Spiel: Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen und den wichtigsten Gläubigern den Plan vor und unterstützen bei der Überzeugungsarbeit. Bestenfalls wird der Insolvenzplan als „pre-packaged“-Plan bereits bei der Antragstellung auf Eigenverwaltung beigefügt. Sie möchten mehr  darüber erfahren, wie wir Sie unterstützen? Sprechen Sie mit uns!




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